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Honorar

 

Es kostet nichts, Recht zu haben, jedoch ist es oftmals mit Unkosten verbunden, Recht zu bekommen!

 

Wir beraten stets ausgehend von dem grundlegenden Standpunkt gewinnoptimierender Beratung. Bei dieser Form der Beratung können vergleichsfördernde Erörterungen und Absprachen als sowohl ökonomisch wie menschlich gesehen, die erstrebungswertesten Lösungen Anwendung finden.

 

Wir legen Wert auf Offenheit bezüglich der Honorarberechnung. Unser Honorar wird, je nach den Umständen, ausgehend von der gebrauchten Zeit berechnet.

 

  • Partner rechnen mit: DKK 2.400 - 3.000 pro Stunde (Euro 320 – 400 pro Stunde)
  • Angestellte Anwälte rechnen mit: DKK 2.000 - 2.400 pro Stunde (Euro 265 – 320 pro Stunde)
  • Bevollmächtigte Anwälte rechnen mit: DKK 1.400 - 1.800 pro Stunde (Euro 185 – 240 pro Stunde)

 

Den Beträgen wird 25 % Mehrwertsteuer hinzugefügt. Ausländische Unternehmen sind in einigen Fällen von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit.

 

Bei Beratung von Privatpersonen und Verbrauchern versuchen wir stets einen Gesamtüberschlag bezüglich der Leistung zu geben.

 

Wir behalten uns das Recht vor, eine Regulierung der Sätze jährlich am 1. Januar vorzunehmen.

 

Die Aufträge werden wie üblich im voraus Ende des Monats oder Quartals berechnet.

 

Kostenvorschuß:

 

Bei Erstkunden sowie Kunden ohne Geschäftsadresse in Dänemark wird immer ein Kostenvorschuß erhoben.