Privatrecht

Anstellungsrecht

Fabritius Tengnagel & Heine geben Beratung bei anstellungsrechtlichen Fragen sowohl für Betriebe als auch für Angestellte und andere Mitarbeiter.

Die Beratung bezieht sich u. a. auf:

  • Geschäftsführervertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag usw.,
  • Wettbewerbsklauseln und Kundenklauseln,
  • Anstellungsurkunden,
  • Verwarnungen, Kündigungen / Entlassungen und Fortweisungen und
  • Fälle betreffend Freiberufler und Handelsvertretern.

Erbrecht

Fabritius Tengnagel & Heine erteilen Beratung innerhalb aller Bereiche des Erbrechtes. Ob Sie Privatperson oder Gewerbetreibender mit eigenem Betrieb / eigener Gesellschaft sind – die Bedürfnisse sind unterschiedlich und die Lösungen individuell. Unsere Beratung berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Mandanten und passt sich denen an.

Wir übernehmen u.a.:

  • Errichtung von Testamenten,
  • Vertretung von Erben bei Nachlassverwaltung,
  • Testamentsvollstreckungen und
  • Beratung bei Erbverzicht.

Nachlaβregelung

Unser Spezialwissen und unsere praktische Erfahrung mit der Durchführung von Nachlassregelung sind umfassend. Wir betrachten die Teilung eines Nachlasses als eine Gesamtlösung, wo wir uns aller Aufgaben, die mit der Regelung des Nachlasses zu tun haben, annehmen – sowohl die juristischen als auch die praktischen.

  • Wir untersuchen Erbverhältnisse,
  • Klären die Schulden des Nachlasses,
  • Sorgen für Kontakt zum Nachlassgericht, Finanzamt, den Steuer- und anderen Behörden,
  • Sorgen für den Verkauf von Aktivposten, hierunter Eigentum, Wertpapiere, Unternehmen usw.,
  • Führen die nötigen Rechenschaftsberichte für das Nachlassgericht und die Steuerbehörden und
  • Sorgen für die Verteilung des Nachlassvorrates nach Zahlung eventueller Nachlasssteuern.

Schadenserzats

Haben Sie oder Ihr Betrieb einen Schaden oder ein Unglück erlitten, kann in gewissen Fällen Wiedergutmachung verlangt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine Beurteilung Ihres Falles durchzuführen.

Testamente

Egal, ob Sie verheiratet sind, gemeinsam mit jemand leben, alleinstehend sind, mit oder ohne Kinder, wird stets ein Bedarf vorliegen, dazu Stellung zu nehmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wenn Sie nicht mehr da sind.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um eine Beurteilung Ihres/Ihrer konkreten Bedarfs/Bedürfnisse hinsichtlich der Errichtung eines Testaments zu bekommen.

Eheverträge

Ein Ehevertrag ist eine besondere Absprache, die zwischen verheirateten Paaren errichtet werden kann oder gar sollte, um wichtige Dinge im Vorfeld zu klären. Solche Verträge sollten abgeschlossen werden, solange man sich mit seinem Partner noch gut versteht und respektvoll miteinander umgeht.

Im Ehevertrag können eine lange Reihe von Dingen wirtschaftlicher und rechtlicher Art vereinbart werden. Soll zum Beipsiel vollständige Gütertrennung oder Scheidungsgütertrennung etabliert werden. Oder wem soll das Ferienhaus gehören, und wie sollen die Pensionen im Falle einer Scheidung geteilt werden?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um eine Stellungnahme von uns zu Ihren oder Euren konkreten Bedürfnissen bezüglich der Errichtung eines Ehevertrages zu erhalten.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Partner
Søren Locher
Email: shl@dklaw.dk
Tel: +45 33 13 69 20