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Internationales


Bei Fabritius Tengnagel & Heine haben wir Rechtsanwälte mit guten Sprachfertigkeiten, welche fundierte Kenntnis verschiedener Kulturen haben, hierunter besondere Unterschiede innerhalb der Europäischen Union und den USA, und die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolviert haben. Wir können deshalb eine effektive Beratung auf hohem fachlichem Niveau empfehlen,welches die Probleme berücksichtigt, denen ausländische Firmen typisch begegnen, wenn sie in Dänemark Unternehmen führen oder wünschen, sich dort niederzulassen mit Hinblick auf Unternehmensführung.


Fabritius Tengnagel & Heine haben Spezialwissen bezüglich dänisch-deutscher Anliegen erworben.


Gleichartige Probleme werden in unterschiedlichen Ländern sehr verschieden gelöst. Sogar innerhalb der Europäischen Union in der innerhalb der letzten 65 Jahre eine bedeutende Harmonisierung und Gleichschaltung von Gesetzen und Prinzipien stattgefunden hat, variirt die Gesetzgebung immer noch bedeutend von Land zu Land:


Englands Rechtssystem basiert z.B. auf einer Common Law Tradition, in der richterlich verordnetes Recht eine entscheidende Rolle spielt, wogegen andere groβe EU-Mitglieder wie z.B. Deutschland und Frankreich sich nach einer sogenannten kontinentalen Rechtstradition richten, in der die Gesetze in akribischen Gesetzbüchern kodifiziert sind, in welchen richterlicherseits geschaffenes Recht nicht die gleiche entscheidende Rolle spielt als z.B. in England.


Selbst in Ländern mit gleichen Rechtstraditionen und gemeinsamen geographischen Grenzen, unterscheiden die Gesetzgebung sowie die Art und Weise in der Probleme gelöst werden, sich immer noch markant. In Deutschland werden die Bedingungen des Geschäftslebens in weit höherem Maβe durch die Gesetzgebung reguliert als in Dänemark, und ein und die selbe Problematik wird oftmals auf verschiedene Weisen in Deutschland und Dänemark gelöst:


In Deutschland hat ein Alleinvertrieb z.B. das Recht auf Wiedergutmachung bei Verlust von Goodwill, wenn dem Alleinvertrieb seitens des Lieferanten gekündigt wird und der Alleinvertrieb dazu beigetragen hat, einen Kundenkreis für die Produkte des Lieferanten aufzubauen, wogegen ein dänischer Alleinvertrieb, welchem seitens des Lieferantens gekündigt wird, meistens lange Aussichten hat, wirtschaftliche Kompensation vom Lieferanten ausgezahlt zu bekommen. In Dänemark gilt nämlich das Prinzip, nach dem der Alleinvertrieb laufend dafür Sorge treiben muss, seine Unkosten für beispielsweise das Vermarkten und das Werben von Kunden in seinem Verkaufspreis einzurechnen. Der Alleinvertrieb muss mit anderen Worten selbst dafür Sorge tragen, Bezahlung für den von ihn erarbeiteten Goodwill zu bekommen.


Tatsache ist, dass sprachliche Barrieren, unterschiedliche soziale Normen, variierende Ausbildungssysteme und kulturelle Unterschiede, übrigens auch von Land zu Land, dazu führen, dass die gleichen Probleme oftmals von Rechtssystem zu Rechtssystem unterschiedlich gelöst werden.


Fabritius Tengnagel & Heine haben sich auf internationales Handelsrecht spezialisiert. Wir haben groβe Erfahrung mit besonderen Problemen, auf die ausländische Unternehmen typisch stoβen, wenn sie in Dänemark Firmen haben oder sich in Dänemark niederlassen möchten.