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Strafrecht


Traditionsgemäβ wurden stets mehrere der Rechtsanwälte der Kanzlei für gerichtskostenfreie (benefizierte) Prozesse zugelassen, und Strafverfahren sind somit immer ein natürlicher Teil unserer Verfahrensbereiche gewesen. Wir sind der klaren Auffassung, dass in einem Rechtsstaat die Funktion des Verteidigers eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtsanwälte darstellt. Niemand ist schuldig, ehe das Gegenteil bewiesen ist.


Verfahren bezügl. wirtschaftlicher Kriminalität sind ein besonderes Gebiet und eine Spitzenkompetenz, welche die Anwälte der Kanzlei über die Jahre entwickelt haben. Auch in der Öffentlichkeit hierzulande bekannt gewordene Fälle aus neuerer Zeit, sind blos einige Beispiele dessen, wo unsere Anwälte die Verteidigung der Angeklagten übernommen haben (z.b. „Farumsagen“ und „Tvindsagen“).