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Privatrecht


Anstellungsrecht
Fabritius Tengnagel & Heine geben Beratung bei anstellungsrechtlichen Fragen sowohl für Betriebe als Angestellte und andere Mitarbeiter.


Die Beratung bezieht sich u.a. auf

 

  • Geschäftsführervertrag, Arbeitsvertrag, Dientsvertrag usw.
  • Wetbewerbsklauseln und Kundenklauseln.
  • Anstellungsurkunden.
  • Verwarnungen, Kündigungen / Entlassungen und Fortweisungen.
  • Fälle betr. Alleinhändlern und Handelsvertretern.

 

Erbrecht
Fabritius Tengnagel & Heine erteilen Beratung innerhalb aller Bereiche des Erbrechtes. Ob du Privatperson oder Gewerbetreibender mit eigenem Betrieb / eigener Gesellschaft bist - die Bedürfnisse sind unterschiedlich und die Lösungen individuel. Unsere Beratung berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse der Mandanten und passt sich dessen an.


Wir übernehmen u.a.:

 

  • Errichtung von Testamenten.
  • Vertretung von Erben bei Nachlassverwaltung.
  • Testamentsvollstrecker.
  • Beratung bei Erbverzicht.

 

Nachlaβregelung
Unser Spezialwissen und unsere praktische Erfahrung mit der Durchführung von Nachlaβregelung ist umfassend.


Wir betrachten die Teilung eines Nachlasses als eine Gesamtlösung, wo wir uns aller Aufgaben, die mit der Regelung des Nachlasses zu tun haben annehmen – sowohl die juristischen als auch die praktischen.

 

  • Wir untersuchen Erbverhältnisse.
  • Klären die Schulden des Nachlasses.
  • Sorgen für Kontakt zum Nachlaβgericht, Finanzamt, den Steuer- und anderen Behörden.
  • Sorgen für den Verkauf von Aktivposten hierunter Eigentum, Wertpapiere, Unternehmen usw.
  • Führen die nötigen Rechenschaftsberichte für das Nachlaβgericht und die Steuerbehörden.
  • Wir sorgen für die Verteilung des Nachlaβvorrates nach Zahlung eventueller Nachlaβsteuern.


Schadenserzats
Hast du oder dein Betrieb einen Schaden oder ein Unglück erlitten, kann in gewissen Fällen Wiedergutmachung verlangt werden.


Nehmen Sie Kontakt mit uns, um eine Beurteilung Ihres Falles zu bekommen.


Testamente
Egal ob Sie verheiratet sind, gemeinsam mit jemand leben, alleinstehend sind, mit oder ohne Kinder, wird stets ein Bedarf vorliegen, dazu Stelllung zu nehmen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wenn Sie nicht mehr da sind.


Nehmen Sie Kontakt zu uns, um eine Beurteilung Ihres/Ihrer konkreten Bedarfs/Bedürfnisse hinsichtlich der Errichtung eines Testaments zu bekommen.


Eheverträge

Ein Ehevertrag ist eine besondere Absprache, die zwischen verheirateten Paaren errichtet werden kann.

Im Ehevertrag können eine lange Reihe von Dingen wirtschaftlicher und rechtlicher Art vereinbart werden; soll vollständige Gütertrennung oder Scheidungsgütertrennung etabliert werden, wem soll das Ferienhaus gehören, und wie sollen die Pensionen im Falle einer Scheidung geteilt werden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns, um eine Stellungnahme zu deinen oder Euren konkreten Bedürfnissen bezüglich der Errichtung eines Ehevertrages