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Öffentliches Recht


Der öffentlich-rechtliche Bereich umfasst eine lange Reihe von Spezialgebieten, wie z.B. die Nahrungsmittelgesetzgebung, das Steuerrecht, Umweltrecht, Planungsrecht, Berufungsausschuβbehandlung usw.


Alle öffentlich-rechtlichen Spezialgebiete haben indessen eine Reihe prinzipieller Spielregeln gemeinsam, welche im gesamten öffentlich-rechtlichen Gebiet vorhanden sind, und für alle öffentlichen Behörden gelten.


Ausgehend von diesen gemeinsamen Spielregeln haben wir deshalb beschlossen, das öffentlich-rechtliche Gebiet von einem übergeordneten Gesichtspunkt aus zu betrachten.


Fabritius Tengnagel & Heine geben Beratung betreffend öffentlich-rechtlichen Anliegen, aus folgenden 3 Perspektiven:

 

  • Strategische Beratung
  • Umgang mit Behörden
  • Klageverfahren

 

Wir beraten Personen, Betriebe und öffentliche Behörden.