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Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und Berufungsausschuss
- Gerichtsverfahren
- Berufungsausschuss/Klageausschuss
Gerichtsverfahren
Wir haben groβe Erfahrung und eine lange Tradition für die Arbeit mit Gerichtsvervahren,
Wir haben groβe Erfahrung und eine lange Tradition für die Arbeit mit Gerichtsvervahren,
hierunter Vorbereitung, Planung und Durchführung von Verfahren.
Die Arbeit mit Gerichtsverfahren wird bei Fabritius Tengnagel & Heine als ein selbständiges juristisches Spezialgebiet angesehen, welches besondere Ansprüche bezüglich Ausbildung, Erfahrung und Sorgfald an den Rechtsanwalt stellt.
Die Vorbereitung und Planung eines Gerichtsverfahrens ist sehr entscheidend für das zu erwartende Resultat, wenn die Gerichte in einem Fall zu einer Entscheidung gelangen sollen.
Wenn der Lokalaugenschein stattgefunden hat, alle maβgebenden Dokumente berücksichtigt sind, sowie die notwendigen Zeugen und Experten einberufen wurden, dann sind dass nur einige der Faktoren, welche beherrscht werden müssen. Material, welches bei der Vorbereitung des Verfahrens nicht einbezogen worden ist, können die Gerichte während der Verhandlung nicht berücksichtigen. Deshalb ist es von äuβerster Wichtigkeit, dass schon früh im Verlauf strategische und für die Planung wesentliche Beschlüsse gefaβt werden, um das beste Resultat für den Mandanten zu erzielen. In unserer Beratung wird immer Anleitung für und Beurteilung von Möglichkeiten betreffend einer eventuellen vergleichsbasierten Lösung des Falles miteinbezogen.
Die Durchführung fordert auβer solidem juristischen Können und gründlicher Vorbereitung, re-
torische und analytische Fertigkeiten. Es müssen Zeugenverhöre vorgenommen werden, Obmänner berufen werden, frühere Urteile begutachtet werden, Anlagen vorgelegt werden usw. , alles mit Hinblick darauf, dem Gericht eine ganz korrekte Kenntnis vom Fall des Mandanten zu vermitteln.
Gerichtsverfahren sind seit je die Hauptaufgabe des Rechtsanwaltes gewesen, was jedoch nicht länger zutrifft. Wir haben die Konsequenz aus der Entwicklung gezogen und halten fest an dieser traditonsreichen juristischen Disziplin als eine der Spitzenkompetenzen der Anwaltskanzlei.
Es ist unser klares Ziel, dass wer Recht hat, auch Recht bekommen muss.
Berufungsausschuss/Klageausschuss
Fabritius Tengnagel & Heine beraten bei Fällen, die in Berufungs- bzw. Klageausschüssen behandelt werden, darunter auch inwiefern es zweckdienlich/notwendig ist, einen Fall von einem Berufungs- oder Klageausschuss behandeln zu lassen.
Berufungs- und Klageausschüsse können laut Gesetz eingesetzt werden oder als Folge einer privaten Initiative. Für die jeweiligen Berufungs- und Klageausschüsse gelten besondere Prozeduren.
Entscheidungen von Berufungs- und Klageausschüssen sind an sich nicht bindend, welches bedeutet, dass auch wenn man von diesen Beistand bekommt,- ist der Gegner nicht verpflichtet, deren Entscheidung Folge zu leisten.
Eine Reihe von Betrieben, Gesellschaften und öffentlichen Behörden haben jedoch im Vorhinein mitgeteilt, dass eine Entscheidung eines Berufungs- oder Klageausschusses in der Praxis ihrerseits befolgt werden wird.
Wir nehmen uns der Führung von Fällen bei einer Reihe von Berufungs- und Klageausschüssen an.
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