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Forderungseinzug - Inkasso


Mahngebühre

Bevor ein Fall zum Forderungseinzug übergeben wird, kann der Gläubiger höchstens 3 Zahlungerrinerungen schicken, wo gemäβ § 9b, Stk. 2 des Zinsgesetzes maximal DKK 100,00 pr. Schreiben als Mahngebühr auferlegt werden kann. Ferner kann nur Mahngebühr auferlegt werden, wenn mindestens 10 Tage zwischen der Verschickung der Zahlungserrinerung vergehen.


Mahnschreiben
Um einen Fall dem eigentlichen Forderungseinzug übergeben zu können, muss ein sogenanntes Mahnschreiben an den Schuldner vorausgegangen sein mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die Ankündigung der Forderungseinzug wird in dem zuletzt geschickten Mahnschreiben mitgeteilt vor Übergabe zum Forderungseinzug, und kann etwa so formuliert werden:


”Sofern der geschuldete Betrag nicht spätestens 10 Tage nach dem Datum eingezahlt worden ist, wird der Fall ohne weitere Ankündigung zum gerichtlichem Forderungseinzug übergeben werden. Bei Übergabe des Falles zum Forderungseinzug werden weitere Unkosten entstehen, die von Ihnen getragen werden müssen.”


Wenn der Gläubiger keine Forderungsankündigung mit 10 tägiger Zahlungsfrist schickt, beginnt die Inkassoprozedur mit der Zusendung einer gewöhnlichen Mahnung mit korrekter Inkassoankündigung. Sofern der Schuldner innerhalb der Frist zahlt, ist der Gläubiger gezwungen, die Kosten für die Behandlung des Falles selbst zu tragen, ohne dass der Schuldner diesbezüglich belangt werden kann.


Falls jedoch seitens des Gläubigers schon ankündigung der Forderungseinzug vorliegt, wird die prozedur mit einem eigentlichen Inkassoschreiben eingeleitet werden können, und der Schuldner wird prinzipiell alle Unkosten des Falles tragen müssen.


Übergabegebühr
Bei Übergabe des Falles zum Inkasso können ferner DKK 100,00 Inkassogebühren zur Deckung der Ausgaben des Gläubigers in Verbindung mit der Übergabe der Akten des Falles an einen Anwalt erhoben werden.


Gerichtliches Inkasso
Bei Einsendung des Falles zum Inkasso muss eine Kopie aller relevanten Schreiben bezüglich der Forderungen beigelegt werden:

 

  • Ihre Rechnung / Rechnungen
  • Eventuell ein Kontoauszug, welcher Ihre Abrechnung bezügl. der Forderung zeigt
  • Kopien aller geschickten Mahnungen
  • Eventuelle schriftlige Vereinbarungen, Bestellungsunterlagen, Bestellungsbestätigungen oder dergleichen
  • Eventuelle Schreiben seitens des Debitors mit Einspruch oder dergl.

 

Der Fall wird eröffnet, und am gleichen Tag wird ein Mahnschreiben an den Schuldner geschickt mit der Abrechnung des schuldigen Restbetrages. Zusammen mit dem Mahnschreiben wird zusätzlich ein freiwilliger Vergleich beigelegt in welchem der Schuldner aufgefordert wird, die Schulden anzuerkennen und eventuell eine Ratenzahlung zum Abtragen der Schulden befürwortet. Der unterschriebene freiwillige Vergleich kann ohne weiteres als Grundlage für Eksekution beim Vollstreckungsgericht verwendet werden.


Falls der Schuldner auf das Mahnschreiben nicht reagieren sollte, wird der Fall entweder durch Erstellung einer Mahnung oder durch Klageschrift bei dem bezüglichen Gericht weitergeführt.


Die Mahnprozedur ist eine vereinfachte Inkassoprozedur, welche als Alternative zur Klagechrift verwendet werden kann, vorausgesetzt, dass die Forderung vom Schuldner nicht bestritten wird und die Hauptschuld DKK 50.000,00 nicht übersteigt.


Bestreitet der Schuldner die Forderung, wird der Fall direkt fortgesetzt durch Einreichung einer Klage zwecks Erreichung eines Urteiles bezüglich der Forderung.


Zahlt der Schuldner immer noch nicht, kann der Fall beim Vollstreckungsgericht fortgesetzt werden.


Bei Ratenregelungen wird die Abteilung für Forderungseinzug den Verlauf der Ratenregelung überwachen und eventuell Mahnungen an den Schuldner schicken, falls einzelne Raten ausbleiben.


Sollten Sie Fragen zu obigem haben, oder den Beistand der Kanzlei zur Durchführung von Forderungseinzug wünschen, können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Søren Hauschild Locher wenden: shl@dklaw.dk


Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns für nähere Auskünfte.