Berufsberatung

  • Kauf und Verkauf von Firmen,
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht / Vermögensrecht,
  • Betriebsmietrecht,
  • Gesellschaftsrecht und Fondsrecht,
  • Finanzierung (Kapitalbeschaffung),
  • Generationswechsel und Umbildung,
  • Vorstandsaufträge und
  • Freiberufler (Vertragshändler)

Fabritius Tengnagel & Heine bieten Beratungen über die aktuelle Rechtslage von Unternehmen.

Wir unterstützen dänische und ausländische Unternehmen (und Privatpersonen) bei Verhandlungen, bei welchen wir Ihnen mit juristischer Expertise und geschäftlichen Erfahrungen zur Seite stehen.

Wir beraten Sie bei geschäftlichen Verträgen und helfen mit der Erstellung neuer Verträge, sowie mit Bewertung bereits existierender Verträge.

Gesellschaften, Fonds und Stiftungen

Fabritius Tengnagel & Heine gewähren Beratungen bezüglich Aktiengesellschaften (AG / GmbH), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (OHG / BGB Gesellschaften), Fonds und Verbänden (Genossenschaften).

Unsere Anwälte besitzen viele Beziehungen zur Wirtschaft und verrichten Vorstandsaufgaben in einer Reihe von Betrieben und Fonds. Dies vermittelt uns neue bedeutende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich geschäftlicher Dinge, aus welchen unsere Kunden Nutzen ziehen.

Unsere Beratung enthält u.a.

  • Firmengründung,
  • Wahl der Etablierungsform,
  • Stiftung von Gesellschaften,
  • Satzungen,
  • Holdingstrukturen,
  • Aktionärsvereinbarungen / OHG-Vereinbarungen,
  • Direktorenverträge,
  • Vorstand und Direktion,
  • Jahresbilanz und Revision und
  • Fusion, Spaltung, Umstrukturierung von Gesellschaften

Gewerbemietsrecht:

Fabritius Tengnagel & Heine beraten gewerbliche Vermieter, Mieter und Verwalter von gewerblichen Immobilien. Dies beinhaltet unter anderem auch das Erstellen und Aushandeln von Mietverträgen. Wir leisten ebenfalls Beratung im Falle von Verpflichtungen gegenüber Mietern (lt. Mietergesetz) beim Verkauf von Wohn-  bzw. Mietimmobilien.

Finanzierung (Kapitalbeschaffung)

Fabritius Tengnagel & Heine haben sich auf die Finanzierung (Kapitalbeschaffung), besonders hinsichtlich der Gründung, Entwicklung und des Ausbaus eines Betriebes spezialisiert. Dies betrifft sowohl bereits existierende, wie auch neue Geschäftsbereiche eines Unternehmens.

Generationswechsel und Umbildung

Fabritius Tengnagel & Heine bietet Beratung über einen gewünschten Generationswechsel in Familienbetrieben an, unabhängig von der betrieblichen Gesellschaftsform (z. B. Personengesellschaft o. Ä.). Generationswechsel können auch mit Hinblick auf eine Übertragung an Dritte, z. B. Mitarbeiter des Betriebes, durchgeführt werden.

Die Durchführung eines Generationswechsels erfordert oftmals eine eher weitgreifende, zukunftsorientierte Planungsstruktur (Umstrukturierung) des Unternehmens, aus sowohl finanziellen und steuerrechtlichen, als auch personenbezogenen Gründen. Die Umstrukturierung kann zum Beispiel die Abzweigung und Fusion von Firmenteilen, Gründung von Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften oder Fonds beinhalten.

Der Zweck und ggf. Vorteil eines geplanten Generationswechsels, und wenn nötig einer Umstrukturierung, ist oft, dass die Erben oder Andere die Firma in einer Form übernehmen können, welche ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen angepasst worden ist.

Wir sorgen für eine Gesamtlösung, in welcher sowohl finanzielle als auch persönliche Faktoren aufeinander abgestimmt worden sind und mit dem Mandanten erörtert wurden. Darunter fällt unter anderem Wertoptimierung zwecks z. B. steuerfreier Umstrukturierung des Betriebes, steuerfreier Spaltung oder andere steuerfreie Arten der Umstrukturierung.

Umstrukturierung kann auch von Relevanz in einer Situation sein, in welcher man wünscht, den Betrieb an einen Dritten zu verkaufen. Es wird oftmals ein höherer Preis für einen Betrieb erzielt, der als strukturiert erscheint. Hier gilt es, die wichtigen Unternehmenswerte hervorzuheben, bevor diese veranschlagt und verkauft werden können.

Vorstandsaufträge

Fabritius Tengnagel & Heine pflegen ihre Aufgaben unter anderem als Vorstandsmitglieder in Aktien- und OHG Gesellschaften. Ein groβer Teil der Zeit der Rechtsanwälte wird in ihrer Eigenschaft als Mitglieder zu Vorstandsberatungen und auch zu ordinärer Firmenberatung benutzt. Wir können sowohl mit juristischer, als auch geschäftlicher Expertise zur Vorstandsarbeit beitragen.

Freiberufler (Vertragshändler)

Fabritius Tengnagel & Heine gibt Beratung betreffend allen Anliegen hinsichtlich Handelsvertreter und Freiberufler Verhältnissen, und wir betrachten uns selbst als einen der führenden Spezialisten auf diesem Gebiet.

Wir besitzen groβe Erfahrung mit der Führung von Gerichtsverfahren bezüglich Erstattung und Wiedergutmachung bei Verlust von goodwill im Falle von Kündigung oder Aufhebung von Handelsvertreter und Freiberufler Verträge.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Partner
Søren Locher
Email: shl@dklaw.dk
Tel: +45 33 13 69 20